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§ 2    Der Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgaben-Ordnung.

Ziel des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur in ihren vielfältigen Erscheinungsformen

Im Vordergrund steht dabei die Erweiterung des kulturellen Angebots, Impulse zu geben und räumliche, wie organisatorische Möglichkeiten zu schaffen für Initiativen auf kulturellem Gebiet.

Diese Ziele sollen u.a. erreicht werden durch die Organisation von musisch - kulturellen Veranstaltungen. Gedacht ist dabei an Veranstaltungen solcher Art, wie sie bislang nur begrenzt zum Zuge kommen, wie z.B. Kleinkunst, Autorenlesungen, Theateraufführungen, Kunstausstellungen, Konzerte, etc.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.

§ 3    Mitgliedschaft


§ 4    Fördermitglieder

 
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